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  • Gesellschafterstreit: Weiter kein direkter Anspruch eines GmbH-Gesellschafters

    Gesellschafterstreit: Weiter kein direkter Anspruch eines GmbH-Gesellschafters

    Ein Leistungs- bzw Unterlassungsbegehren, mit dem einem Gesellschafter in Generalversammlungen zwar nicht die Ausübung des Stimmrechts in einer bestimmten Weise, aber doch sonstige Verhaltensweisen vorgeschrieben werden sollen, ist ebenso wie ein Feststellungsbegehren, mit dem für gewisse Abstimmungsgegenstände für die Zukunft das Stimmrecht eines Gesellschafters bindend festgestellt werden soll, grundsätzlich unzulässig (OGH 2.2.2022, 6 Ob 213/21y).…

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