Register der wirtschaftlichen Eigentümer – Änderungen ab dem 1. Juli 2024

Das Bundesministerium für Finanzen hat als Registerbehörde über die Änderungen bei der Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß WiEReG in seinen Fachlichen News 2024/02 informiert. Diese Änderungen, die auf der WiEReG Novelle 2023 (BGBL I 2023/97) fußen, treten mit 1. Juli in Kraft und betreffen Meldungen, die nach dem 30. Juni 2024 an das Register übermittelt werden.

Alle Meldungen, die nach diesem Stichtag abgegeben werden, müssen die Änderungen berücksichtigen. Eine neuerliche Abgabe einer Meldung vor Fälligkeit der jährlichen Überprüfung (§ 3 Abs 3 WiEReG) ist nicht erforderlich. Der aktualisierte WiEReG BMF-Erlass wird voraussichtlich im August veröffentlicht werden; die Fallbeispielsammlung des BMF wird an die neue Rechtslage angepasst und auf der Webseite des BMF veröffentlicht werden. Für Sachverhalte, die von den Änderungen betroffen sind, müssen zwingend ab 1. Juli 2024 die neuen Meldeformulare verwendet werden, unabhängig davon, ob die Sorgfaltspflicht gemäß § 3 WiEReg bereits vor oder erst nach diesem Stichtag wahrgenommen werden.

Die wichtigsten Änderungen, die zwingend mit den neuen Meldeformularen abgebildet werden müssen, sind:

  • Offenlegung relevanter Treuhandschaften innerhalb der Beteiligungskette;
  • Möglichkeit des Verzichtes auf die automatische Datenübernahme bei inländischen Stiftungen und Trusts als oberste Rechtsträger;
  • Meldung von Treuhandschaften bei Stiftungen, Trusts und vergleichbaren Rechtsträgern;
  • Angabe des Anteils zugewendeter Vermögenswerte bei Stiftungen, Trusts und vergleichbaren Rechtsträgern;
  • Meldung des Masseverwalters als subsidiärer wirtschaftlicher Eigentümer, wenn keine oberste Führungsebene vorhanden ist.

Das neue Meldeformular für Parteienvertreter steht bereits ab 1. Juli 2024 im Parallelbetrieb zusätzlich zu den bestehenden Formularen zu Verfügung. Es wurde von Grund auf neu entwickelt.